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Was andere gesetzeswidrig zerstören, müssen wir bezahlen !! Wie kann das sein ?

 

Es ist Ihr Geld, welches die Stadt will....

Unser Strasse und Kanalisation wurde und wird weiterhin  durch den (Schwer-)Verkehr zerstört.

Baustellenfahrzeuge versetzen der marroden Strasse den Todesstoß.

Eine Sanierung wird früher oder später notwendig werden.

Die Kosten werden auf die Anlieger umgelegt.

 

Anliegerkosten von 10.000 Euro/Anwohner und mehr sind keine Seltenheit. Für ältere Anwohner ist das häufig der private Ruin und Insolvenz und sie müssen das Häuschen verkaufen.

Im Bezug auf die anstehende Baustelle (Rüsbergstrasse 50a) und die Haftung der verursachten Schäden durch die schweren LKW können wir nur sagen:

Unser Rechtsanwalt hat uns laut Rechtssprechung mitgeteilt:

Wir als Geschädigte müssen nachweisen, dass der Schaden (Haus, Straße, Mauer, Bürgersteig) nicht vorhanden wäre, wenn die Baustellenfahrzeuge nicht mit Ihren 40 Tonnen durch Kämpen gefahren wären.

Daher müssen müssen jetzt und präventiv tätig werden, denn hinterher sind wir die Dummen. Jeder LKW der schwerer als 7,5 Tonnen in Kämpen unterwegs ist, MUSS eine Aussnahmegenehmigung der Stadt Witten mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Macht er das nicht können und sollten wir die Polizei rufen.

Denn jeder LKW schädigt die Strasse wie 100.000 PKW und dazu noch massiv die ohne hin schon marrode Kanalisation.

Denn nur dann, können wir teure Strassenbaubeiträge der Stadt Witten abmildern und Lieschen Müller kann vielleicht doch Ihren Lebensabend in Kämpen verbringen.

Grundsätzlich können wir davon ausgehen, dass zw. 3 und 50 Euro / m2 Grundstück auf jeden Anwohner zukommen werden.

Im Downloadbereich haben wir die offiziellen Unterlagen zu den Strassenbaubeiträgen der Stadt Witten Ihnen mal zur Verfügung gestellt.
Das dort angeführt Beispiel ist kostentechnisch sehr übersichtlich.

Was man gerne vergißt sind die Schäden im Erdreich. Die Kanalisation in der mittleren Rüsbergstrasse ist durch den jahrzehntlangen Tonnagenmißbrauchs marrode und sanierungs- und somit auf die Anwohner umlagefähig.

Da kommen schnell mehrere 100.000 Euro zusammen, die zu 75 % auf die Anwohner umgelegt werden.

Was dann im einzelnen auf jeden zukommt, kann man sich fast selber ausrechnen.

Auch ist der Umlageschlüssel für Anliegerstrassen höher als für Durchgangsstrasse, weil ja nur die Anlieger die Strasse kaputt gemacht haben und letztendlich die Nutznießer der Sanierung sind.

Das die Rüsberstrasse viel besser aussehen würde, wenn nur wir dort durchfahren würden und erst in Jahrzehnten sanierungsbedürftig wäre ...

es schliesst sich hier der Kreis zu den Aussagen unseres Rechtsanwaltes: Wir müssen nachweisen, dass die Strasse in einem besseren Zustand wäre, wenn nicht tagtäglich 1000ende von Autos und LKW durchgefahren wären.

 

Eine Ausnahmegenehmigung der Stadt für die Baustellen-LKW bringt Witten in den Zwang die prozentuale Umlagefähigkeit für die Anwohner geringer anzunehmen.

Die einzige Möglichkeit die zukünfigen fremdverschuldeten Kosten nicht auch noch tragen zu müssen, ist eine Zustandfeststellung (s.u.) . Diese kann auf Verlangen bei dem Bauleiter der Baustelle von uns beantragt werden.

 

Wenn Sie fragen haben, wenden Sie sich jeder Zeit an uns, wir helfen gerne.

Es ist Ihr Geld ...

 


Berechnungsbeispiel an Hand realistischer Zahlen:

x * 100.000 Euro Sanierungskosten / die Grundstücksquadratmeter der Anwohner = Beitragssatz

m2 eigenes Grundstück * Faktor * Beitragssatz = zu zahlender Betrag

 

Geschätztes Rechenbeispiel:

Sanierungskosten : 300.000 Euro => auf die Anwohner umlagefähiger Betrag~ 250.000

Grundstücke der Anwohner: 20.000 m2

Beispielgrundstück eines Anwohners: 1.000 m2

Zu zahlender Betrag = 15.000 Euro

 

15.000 Euro für die Sanierung unserer/es Strasse/Kanals, die/der von Leuten zerstört worden ist, die gar nicht durch unsere Strasse fahren dürfen und dazu noch unsere Kinder gefährden und unsere Luft vergiften.

 

250.000 / 20.000= 12,5

1000*1,2*12,5= 15000 Euro


Zustandsfeststellung

Diese Formulierungen decken sich mit unseren ersten Einschätzungen, dass der Bauherr oder Bauleiter eine Zustandfeststellung beauftragen und bezahlen muss.

Selbstständiges Beweisverfahren DIN 4123

 

Eine besondere Art der Beweissicherung dient zur Aufnahme des Zustandes vor Beginn anstehender und geplanter Bauarbeiten unter Aufnahme von bestehenden Bauschäden oder  -mängeln sowie durch die Baumaßnahme entstehenden bzw. zu erwartenden Bauschäden oder  -mängeln. Diese ist üblicherweise vor Durchführung von Baumaßnahmen notwendig, um beispielsweise Streitigkeiten bei infolge der Baumaßnahmen entstanden Schädigungen gegenüber Dritten unbürokratisch zu regeln.

 

 

Voraussetzung dazu ist, dass zuverlässige Zustandsfeststellungen der angrenzenden Objekte sowohl in textlicher als auch in fotodokumentarischer Form getroffen werden. Da im Zuge der Baumaßnahmen Veränderungen des vorhandenen Schadensbildes erwartet werden können, ist der Beweissicherung eine wichtige Rolle zuzuschreiben. Rechtsstreitigkeiten die entstehen können, sind ohne vorherige Beweissicherung nur schwer abzuwenden. Diese Art von Beweissicherung unterscheidet sich von herkömmlichen Beweissicherung gravierend: Während in einer Bauphase üblicherweise eine Beweissicherung nach einem Schadensereignis statt findet, kann der Zeitpunkt der Beweissicherung nach hinten frei gewählt werden.

 

 

Bei der Art der Beweissicherung nach DIN 4123 muss die Beweissicherung aber vor Baubeginn an den nachbarschaftlichen Grundstücken oder Objekten stattfinden. Wird ein Bauherr nach dem, Beginn seiner Maßnahme auf einen Schaden an einem Nachbarobjekt hingewiesen, kann die Behauptung, dass es sich um einen schon vor Baubeginn erhabenen Schaden gehandelt hat, nicht mehr nachgewiesen werden. Ein Rechtstreit ist dann vorprogrammiert. In erster Linie erfolgt die Beweissicherung vor der Durchführung von Straßenbaumaßnahmen, Kanalbauarbeiten oder Lückenbebauungen, d.h. dort, wo beispielsweise mit Rissschäden gerechnet werden kann, bzw. nicht auszuschließen sind. In der Regel  werden von den zuständigen Behörden, planenden Architekten oder bauausführenden Firmen immer öfter bereits vor Baubeginn  Sachverständige beauftragt, entsprechende Beweissicherungsgutachten zu erstellen um Rechtssicherheit zu erlangen.

 

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Kommentare: 5
  • #1

    Unknown (Dienstag, 16 Januar 2018 16:11)

    "Die einzige Möglichkeit die zukünfigen fremdverschuldeten Kosten nicht auch noch tragen zu müssen, ist eine Zustandfeststellung. Diese kann auf Verlangen bei dem Bauleiter der Baustelle von uns beantragt werden."

    Wer genau kann/muß das beantragen, und welche Kosten kommen da auf wen zu? Lohnt sich das?

  • #2

    sicheres-kaempen (Dienstag, 16 Januar 2018 16:26)

    Bis zu Ihrer Frage waren wir uns sicher, dass die Kosten und die in Auftraggabe dieser außergerichtliche Art der Beweissicherung vor und nach einer Baumaßnahme dem Bauherrn respektive dem Bauleiter und Architekten obliegen.
    Jetzt werden wir zur Sicherheit noch mal nachforschen, um nichts falsches zu sagen.
    Aber selbst im worst case, wenn sich nur 20 Anwohner zusammentun und jeder 20 Euro+- für ein Gutachten zahlt, wird sich das am ende auf jeden Fall rechnen.
    Aber im Moment sehen wir die monetären Pflichte beim Bauherrn.
    Normalerweise ist auch die Stadt Witten verpflichtet eine, zumindest eine augenscheinliche und oberflächliche, Bestandsaufnahme zumindest des direkten Bauumfeldes vorzunehmen.
    Aber a.) ist das Arbeit und b.) könnten ja letztendlich mehr Kosten auf die Stadt zukommen, was sonst ja der Bürger bezahlen muss. Also warum da tätig werden.
    Unsere Erfahrung mit der Stadt Witten ist: Wir leben in Witten in einer großen Massentierhaltung. Der Bauer ist der Bürgermeister(!) und ist nur daran interessiert wieviel Mich jeder geben kann.

  • #3

    sicheres-kaempen (Dienstag, 16 Januar 2018 16:44)

    Selbstständiges Beweisverfahren DIN 4123

    Eine besondere Art der Beweissicherung dient zur Aufnahme des Zustandes vor Beginn anstehender und geplanter Bauarbeiten unter Aufnahme von bestehenden Bauschäden oder -mängeln sowie durch die Baumaßnahme entstehenden bzw. zu erwartenden Bauschäden oder -mängeln. Diese ist üblicherweise vor Durchführung von Baumaßnahmen notwendig, um beispielsweise Streitigkeiten bei infolge der Baumaßnahmen entstanden Schädigungen gegenüber Dritten unbürokratisch zu regeln.

    Voraussetzung dazu ist, dass zuverlässige Zustandsfeststellungen der angrenzenden Objekte sowohl in textlicher als auch in fotodokumentarischer Form getroffen werden. Da im Zuge der Baumaßnahmen Veränderungen des vorhandenen Schadensbildes erwartet werden können, ist der Beweissicherung eine wichtige Rolle zuzuschreiben. Rechtsstreitigkeiten die entstehen können, sind ohne vorherige Beweissicherung nur schwer abzuwenden. Diese Art von Beweissicherung unterscheidet sich von herkömmlichen Beweissicherung gravierend: Während in einer Bauphase üblicherweise eine Beweissicherung nach einem Schadensereignis statt findet, kann der Zeitpunkt der Beweissicherung nach hinten frei gewählt werden.

    Bei der Art der Beweissicherung nach DIN 4123 muss die Beweissicherung aber vor Baubeginn an den nachbarschaftlichen Grundstücken oder Objekten stattfinden. Wird ein Bauherr nach dem, Beginn seiner Maßnahme auf einen Schaden an einem Nachbarobjekt hingewiesen, kann die Behauptung, dass es sich um einen schon vor Baubeginn erhabenen Schaden gehandelt hat, nicht mehr nachgewiesen werden. Ein Rechtstreit ist dann vorprogrammiert. In erster Linie erfolgt die Beweissicherung vor der Durchführung von Straßenbaumaßnahmen, Kanalbauarbeiten oder Lückenbebauungen, d.h. dort, wo beispielsweise mit Rissschäden gerechnet werden kann, bzw. nicht auszuschließen sind. In der Regel werden von den zuständigen Behörden, planenden Architekten oder

  • #4

    Unknown (Mittwoch, 17 Januar 2018 10:30)

    Dann haben wir wohl keine Chance, unsere Straße und Kosten zu schützen.
    1. handelt es sich nicht um Straßen-, Kanal- od. Lückenbauarbeiten
    2. haben die Bauarbeiten schon begonnen.

  • #5

    sicheres-kaempen (Mittwoch, 17 Januar 2018 11:14)

    Doch haben wir.
    Wir müssen uns die Aussnahmegenehmigungen der LKW Fahrer zeigen lassen und eine Zustandsfeststellung von dem Bauleiter anfordern.Nur dann haben wir eine Chance auf unser Recht, was gleichbedeutend mit unserem Geld ist. Wir dürfen nihct die Vogelstrausstaktik verfolgen, sonst haben wir später das nachsehen.

    Bei der aktuell heute begonnenen Baumaßnahme, handelt es sich um das Bauland zwischen dem Haus Rübergstrasse 50 und 52. Die Kosten die in diesem Blogbeitrag beschrieben werden, sind die, die auf die Anwohner in Kämpen zukommen, wenn die Strassen durch, z.B. jetzt aktuell, den Baustellenverkehr wiederholt auf unsere Kosten geschädigt werden.
    Ganz unabhängig von den Kosten die eh schon, durch den jahrelangen Mißbrauch unserer Straße, auf uns zu kommen werden.