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Zitat Stadt: Von dieser Straße geht eine allgemeine Gefahr aus

Mit Kinderwagen oder Rollator ist eine Begegnung hier sehr gefährlich....
Mit Kinderwagen oder Rollator ist eine Begegnung hier sehr gefährlich....

Ausbaustufe der Rüsbergstraße erlaubt nur 50 KFZ am Tag.

  • viel zu schmal (2,70 Meter +)
  • kein Bürgersteig (beidseitig)
  • kein Radweg
  • keine Bankette
  • kein Seitenstreifen
  • stark abfallendes Gelände ohne Leitplanke o.ä.
  • stark ansteigendes Gelände (Privateigentum)
  • keine Ausweichmöglichkeiten für Rollstuhlfahrer/Kinderwagen/Rollatoren
Leserbrief eines Kämpeners:

"Wir würden gerne mit unseren Kindern (5,7) mit dem Rad zum See fahren. Das ist leider in der Rüsbergstraße nicht möglich. Zu schmal. Viel zu viel Verkehr.

Leider gibt es auch keinen anderen Weg zum See.

Der Verkehrsausschuß in Witten muß doch wissen, welche Abmessungen eine Straße mindestens haben muß. Warum unternehmen die denn für uns nichts ?

Uns sagte man bei der Stadt "... von der Straße gehe eine allgemeine Gefährdung  aus... ."

Das Problem ist vor allem, dass die Rüsbergstraße nur einspurig befahrbar ist. Häufig haben wir die Situation als Fußgänger oder Fahrradfahrer erlebt. Dann wird es sehr eng, wenn ein Auto entgegenkommt und man müsse entscheiden, wer ausweicht. Meistens hat ja der Stärkere den Vorteil. Ausweichen ist für alle  Verkehrsteilnehmer auch deshalb problematisch, weil die Seitenräume, wenn vorhanden, in einem schlechten Zustand sind. Auch im Allgemeinen ist die Straße nicht gut befahrbar.

 

 

Wir können nur vermuten:

 

Unwissenheit kann es nicht sein, denn der Vorsitzende des Verkehrsausschusses fährt fast täglich vom Hammertal durch Kämpen und zurück (Anlieger?) .

Die Rüsbergstraße liegt, ab der Markenstraße, im Außenbereich. Sämtliche Arbeiten (Sanierung, Ausbau, Bürgersteige, Fahrradwege, Verbreiterungen  etc) müssen von der Stadt zu 100%  finanziert werden.

Wenn Herr Kuhn (Vorsitzender des Verkehrsausschusses) dies bei der Stadt vorschlagen würde, würde er sich dort unbeliebt machen. Daher wird so getan, als sei die unzulässige Straße  und der enorme Durchgangsverkehr das normalste von der Welt. So wird die ganze Sache schön totgeschwiegen und ausgesessen, bis sich keiner mehr beschwert. Schliesslich werden alle Kinder mal groß und dann ist die politische Karriere auch längst in trockenen Tüchern.... perfide und möglich...

 

Wenn in der Zwischenzeit jemand zu Schaden kommt, wird das Wissen über den unerträglichen Zustand abgestritten und die Schuld von sich gewiesen ....

Wir könnten mit diesem Wissen keinen Abend vor Angst um ein Menschenleben ein Auge zu tun.

 

Jetzt wird es noch schräger:

Haben Sie es gewußt ?

Eine Anliegerstraße ist in Deutschland eine öffentliche oder private Erschließungsstraße, die hauptsächlich für den Zugang oder die Zufahrt zu den an ihr gelegenen Grundstücken dient. Maßgebliche Funktion dieser Straße ist der Aufenthalt, sie zählt daher zur Straßenkategorie D V und E V.

Von der Anliegerstraße ist nach den „Empfehlungen zur Anlage von Erschließungsstraßen“ (EAE) der Anliegerweg zu unterscheiden. Er zählt zur Straßenkategorie E VI und erschließt zwischen 10 und 30 Wohnungen.[1] Gegenüber der Anliegerstraße ist der Anliegerweg bedeutend schmaler dimensioniert und besitzt Fahrbahnbreiten zwischen 3,0 und 4,75 m.

(Quelle: wikipedia)

Selbst das wird von der Rübergstraße stellenweise unterboten. Also reicht es noch nicht einmal zu einem Anliegerweg...

 

Definition nach DGUV

2.2.. Mindestbreite ohne Begegnungsverkehr
(...)
Fahrbahnen müssen als Anliegerstraßen oder -wege ohne Begegnungsverkehr bei geradem
Straßenverlauf grundsätzlich eine Breite von mindestens 3,55 m aufweisen. Diese Zahl ergibt
sich aus der nach StVZO zulässigen Fahrzeugbreite von 2,55 m und einem seitlichen Sicherheitsabstand
von je 0,5 m. Dieser Abstand wird sowohl in der Sicherheitstechnik als auch im
Verkehrsrecht als Mindestmaß angesehen.
(...)
2.3 Mindestbreite mit Begegnungsverkehr
Fahrbahnen müssen als Anliegerstraßen oder -wege mit Begegnungsverkehr grundsätzlich
eine Breite von mindestens 4,75 m aufweisen.

 

Das bedeutet für die Rüsbergstraße, dass Sie als Anliegerstraße viel zu schmal ist, und dass sie weder als Anliegerweg ohne Begegnungsverkehr (mindestens durchgängig 3,55 m breit) geeignet ist, geschweige denn als Anliegerweg mit Begegnungsverkehr (mindestens 4,75 breit).

 

Als Basis dient dabei immer die in der STVO maximal zulässige Fahrzeugbreite von 2,55m (2,60m)  + 50 cm Seitenabstand. Das macht genau 3,55 Meter für eine Einbahnstraße und 5,55 Meter sogar für Begegnungsverkehr.
Für Fußgänger muß noch ein Bürgersteig von 1,50 m breite an beiden Seiten vorhanden sein.

Ist dies baulich nicht möglich, müssen für einen Fußgänger zumindest 0,75 Meter + 10cm Seitenabstand einbrechnet werden.

Voraussetzung für keinen Bürgersteig ist, dass eine KFZ Anzahl von 50 pro Tag nicht überschritten werden darf.

 

 

Es muß das Durchfahren unattraktiver und die Straße für die Kinder sicherer gemacht werden...

Solche Bodenwellen kann man sich als Stadt bei den Automobilclubs leihen, einfach installieren und nach einer Testphase mit den Anwohnern zusammen entscheiden, ob es was gebracht hat und ob sie liegen beleiben sollen.

Eine billige Lösung den Durchgangsverkehr aus einem Wohngebiet zumindest zu entschleunigen, wenn nicht sogar rauszuhalten

 

Auch sowas könnte man sich in Kämpen vorstellen.

Das würde zudem auch noch zum Erkennen des Wohngebietscharakter beitragen, der bei uns leider, ab westl. Kämperfeld,  nicht vorhanden ist.

Das spiegelt sich in den gefahrenen Geschwindigkeiten, dem Unrechtsbewußtsein und der massiven Handynutzung wieder.

 

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Kommentare: 1
  • #1

    5812 (Dienstag, 27 März 2018 15:38)

    Und bei all diesen Unterschrittenen Punkten hat keiner Zeit (oder Lust) mal all diese Fahrzeuge auf Anlieger zu überprüfen!